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BGB § 1671 Getrenntleben bei gemeinsamer elterlicher Sorge

BGB § 1671 Getrenntleben bei gemeinsamer elterlicher Sorge

[ Auszug: (1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familienge ... ]